Erleichterung bei der "2G Plus"-Regelung

Geimpfte Personen, deren 2. Impfung nicht länger als 5 Monate zurückliegt, werden im Rahmen der "2G Plus"-Regelung wie Personen mit Boosterimpfung behandelt. Dadurch ist der Besuch eines Restaurants oder Hotels ohne zusätzlichen Testnachweisung möglich.

 

Quelle und weitere Details:
https://www.dehogabw.de/informieren/dehoga-nachrichten.html